Prophy­laxe.
heißt Vorsorge

Prophy­laxe findet bereits zuhause bei der täglichen Mundhy­giene statt. Seit 2019 stehen Kindern ab dem 6. Monat eine gesetz­liche Zahnvor­sorge zu. Insgesamt sechs Mal können diese bis zur Vollen­dung des 6. Lebens­jahres diese Früher­ken­nungs­un­ter­su­chungen beim Zahnarzt in Anspruch genommen werden.

Ab da, werden bis zum 18. Lebens­jahr halbjähr­liche Vorsor­ge­un­ter­su­chungen bei Kindern von den gesetz­li­chen Kranken­kassen übernommen.

So eine Prophylaxebehandlung ist eine ideale Gelegenheit für Ihr Kind. Beinahe spielerisch lernt es das gesamte Umfeld einer Zahnbehandlung noch gründlicher kennen, als bei einer „einfachen“ Kontrolluntersuchung. Ihr Kind wird miterleben, dass einerseits schon recht systematisch an den Zähnen gearbeitet wird, was allerdings nichts mit „bohren“ zu tun hat!

Und auch die professionelle Zahnreinigung wird von den meisten Krankenkassen bezahlt. Informieren Sie sich hierzu gerne über uns, oder direkt beim Bundesgesundheitsministerium (Link).

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